Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – MPSB
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.
Unsere etablierten Prozesse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit: